Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Ausschließliche Geltung

Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie Kauf-, Service-, Werk- oder andere Verträge werden ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchgeführt. Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellenden bzw. Anfordernden erlangen für das Vertragsverhältnis mit uns nur dann und soweit Gültigkeit, wenn und soweit INTEGRA Biosciences GmbH (nachfolgend IBS) schriftlich und ausdrücklich zugestimmt hat. Gleiches gilt für Abweichungen von diesen AGB. Bei eingehenden Bestellungen ist die Zustimmung des Bestellenden oder Anfordernden zu unseren Bedingungen grundsätzlich anzunehmen. Diese AGB gelten nur für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne §13 BGB sind. Es gelten immer die zum Abschluss des Vertrages aktuellen AGB. Es gilt deutsches Recht. Einwendungen, Mahnungen oder Fristsetzungen des Kunden bedürfen der Schriftform.

2. Bestellung

Alle Angebote durch IBS sind freibleibend und unverbindlich es sei denn sie sind verbindlich gekennzeichnet. Leistungen und Verträge werden verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder durch Übersendung der Ware und der Rechnung ausgeführt werden. Vorgaben des Kunden werden nur verbindlich, wenn sie durch IBS schriftlich bestätigt werden. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind zulässig inwieweit diese handelsüblich, zumutbar und unwesentlich oder beispielsweise aufgrund von Rechtsänderungen nötig sind. IBS prüft Bestellungen sowie Vorgaben nicht auf Richtigkeit und Kosten bzw. Schäden, die sich daraus ergeben liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

3. Preise

Für die Berechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise, verbindliche Angebote bzw., falls vorhanden, die Preisliste maßgebend. Mit Neuerscheinen verlieren alle vorherigen Preise/Preislisten ihre Gültigkeit. Die Preise sind freibleibend soweit nichts anderes schriftlich zugesagt und angeboten wurde. Wir behalten uns die Wahl des wirtschaftlichsten Versandweges vor. Versicherung und Zoll erfolgen auf Kosten des Bestellenden. Unter einem Auftragswert von €uro 200,-- berechnen wir einen Mindermengenzuschlag. Leistungen erfolgen grundsätzlich nach Aufwand gemäß den Sätzen von IBS. Die Preise und Rechnungen verstehen sich sofort ohne Abzug fällig ab Lager (Incoterms 2000, EXW) zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Umsatzsteuer, des Transportes und der Verpackung frei Konto IBS.

4. Zahlungen und Rechnungsstellung

IBS ist berechtigt die Rechnung am Tag der Lieferung zu erstellen. Die Rechnungsstellung erfolgt spätestens am Tag der Lieferbereitschaft, wenn der Käufer einen späteren Liefertermin wünscht. IBS ist berechtigt bei durch Kunden verschuldeter Lieferverzögerung Mehrkosten bzw. Lagerkosten zu berechnen. Auch ohne besondere Vereinbarung oder Begründung ist IBS berechtigt, eine angemessene Anzahlung des Kunden nach Vertragsabschluß oder Auftragserteilung zu verlangen. Falls Zahlung nach Abnahme - auch förmliche Abnahme- vereinbart ist, gilt die Ware spätestens 4 Wochen nach Lieferung als abgenommen, inwieweit die Abnahmeverzögerung nicht durch IBS verursacht wurde.

IBS ist berechtigt Vorauskasse oder Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu verlangen. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit anderen als von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Kunde nicht geltend machen. Zahlungsverzug entbindet IBS von möglicher Lieferpflicht, unabhängig von weiteren Maßnahmen. Zahlungsverzug berechtigt, unabhängig einer Mahnung, IBS zur Berechnung von Verzugszinsen ab dem letzten Tag der Zahlungsfrist und sofortiges fällig stellen aller berechtigten Forderungen Die Verzugszinsen errechnen sich aus dem Basiszinssatz zuzüglich 6 % p. A..

5. Lieferpflicht und Versand

Der Umfang der Lieferpflicht richtet sich grundsätzlich nach unserer Auftragsbestätigung. Technische oder andere Änderungen, welche die eigentliche Funktion des zu liefernden Gegenstandes nicht beeinträchtigen sind vorbehalten. Vorgaben des Kunden gelten nur inwieweit diese durch IBS bestätigt wurden. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald IBS die Ware dem Transporteur übergeben hat. Dies gilt auch, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Spezieller Transport (auch Eiltransport) oder Versicherung geht zu Lasten des Käufers und muß mit dem Auftrag mitgeteilt werden. Verlangt der Kunde Aufschub des Versands, so geht die Gefahr mit Zugang der Versandbereitschaft von IBS auf den Kunden über. IBS ist zu Teillieferungen und –leistungen berechtigt. Eine in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit wurde sorgfältig ermittelt und ist unverbindlich. Muss dieser Liefertermin durch IBS verändert werden, entstehen daraus keinerlei Regressansprüche für den Kunden an IBS.

6. Eigentumsvorbehalt

Alle Lieferungen und Waren bleiben bis zur vollständigen und unwiderruflichen Befriedigung der Ansprüche von IBS im Eigentum von IBS. Kommt der Kunde trotz Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so kann IBS die Herausgabe aller IBS gehörender Gegenstände auf Kosten des Kunden verlangen. Macht IBS von diesem Recht Gebrauch, so liegt hierin nur ein Rücktritt des Vertrages, wenn IBS dies ausdrücklich erklärt,beispielsweise durch Gutschrift. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor Erlöschen des Eigentumsvorbehaltes Waren zu verpfänden oder sie zur Sicherung oder Veräußerung des Geschäftes oder des Warenlagers im Ganzen zu übereignen. Sollten die Waren durch Dritte gepfändet oder beschlagnahmt werden, hat der Kunde den Dritten umgehend auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und ebenfalls IBS unverzüglich unter Beifügung entsprechender Unterlagen zu informieren.

Wiederverkäufern ist der Weiterverkauf unserer Ware nur nach schriftlicher Erlaubnis durch IBS und im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gestattet. Forderungen der Wiederverkäufer an den Abnehmer gehen während unseres Vorbehaltes an IBS über. Der Wiederverkäufer ist bis zum Widerspruch durch IBS berechtigt, den Kaufpreis des Abnehmers einzuziehen. Der Wiederverkäufer hat sich einen Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Eine Abtretung der Forderung des Wiederverkäufers, ist durch diesen an IBS zuzulassen. Weiterverkauf der Ware außerhalb Deutschlands, insbesondere wenn rechtliche Einschränkungen zu erwarten sind, bedarf der schriftlichen Zustimmung von IBS.

7. Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Die Frist der Sachmängelhaftung beginnt mit dem Tag der Auslieferung durch IBS. Es wird auf Neuware eine Sachmängelhaftung von 12 Monaten / 1 Jahr gegeben. Nicht neue Ware hat 6 Monate Sachmängelhaftung. Es liegt im Ermessen von IBS ob die Gewährleistung durch Reparatur, Nachbesserung oder Austausch erfolgt. Für Defekte, die nach dem Gefahrenübergang auf den Kunden entstehen, auch während des Transportes, besteht keine Gewährleistungspflicht. Wenn Mängel nachweislich auf Verschleiß, Glasbruch oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch. Wird das gelieferte Produkt nicht entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben und gewartet und werden andere als durch IBS empfohlene oder zugelassene Verbrauchs-, Einwegartikel oder Ersatzteile verwendet, sind hierdurch entstandene Mängel, insbesondere auch Folgeschäden von der Gewährleistung und auch Produkthaftung ausgenommen. Offensichtliche Mängel, unvollständige oder unrichtige Lieferung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich, auch per Telefax, an IBS, bzw. bei Transportschäden an den Transporteur, mitzuteilen. Später erkennbare Mängel, inwieweit es nicht Transportschäden sind, müssen unmittelbar nach dem Bekanntwerden umgehend schriftlich mitgeteilt werden.

8. Schadenersatz

Schadensersatzansprüche aus Verschuldenshaftung oder anderer Haftungsgründe im Rahmen oder außerhalb der Gewährleistung sind ausgeschlossen, insbesondere auch inwieweit dies Folgeschäden an anderen Dingen sind. Eine Haftung kann maximal im Rahmen der gesetzlichen Mindestbestimmung erfolgen, inwieweit diese nicht auszuschließen ist. Angaben in Werbeschriften, Produktflyern, Briefen oder anderer Geschäftspost sind nicht automatisch als Zusicherung einer Eigenschaft des Produktes anzusehen. Benötigt der Kunde die Ware für spezielle, über den normalen Einsatz hinausgehende Zwecke, so muß er die Eignung, auch hinsichtlich der Produktsicherheit, und ihre Übereinstimmung mit gesetzlichen, behördlichen, technischen oder anderen wichtigen Normen selbst überprüfen..

9. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangtes nicht offenkundiges und öffentliches Wissen, Angebotspreise, spezielle Vereinbarungen und Interna, sind Dritten gegenüber geheimzuhalten. Für von uns bereitgestellte Formen, Muster, Abbildungen, technische Unterlegen oder Zeichnungen, Kostenvoranschläge, Angebote und Verträge behält sich IBS das Eigentum sowie alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor. Der Kunde darf sie nur in der vereinbarten Weise nutzen. Die Vertragsgegenstände darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder durch Dritte produzieren lassen. Sofern wir Erzeugnisse nach Vorgaben des Kunden erstellen, haftet der Kunde gegenüber dem Dritten der die Nutzungsrechte, andere gewerbliche Rechte oder Urheberrechte innehat und gegenüber IBS inwieweit wir Schaden nachweisen können. Von uns hergestellte Werkzeuge, Formen und sonstige Vorrichtungen zur Entwicklung oder Produktion bleiben auch bei Kostenbeteiligung durch den Kunden vollständig Eigentum von IBS.

10. Rücksendungen / Reparatursendungen

Rücksendungen von ordnungsgemäßer und mangelfreier Ware müssen schriftlich vereinbart sein und bedürfen unserer Zustimmung. IBS hat jederzeit das Recht bei ordnungsgemäßem Geschäftsverlauf durch IBS eine Rücksendung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei durch IBS genehmigter Rücklieferung wird eine Bearbeitungsgebühr fällig. Einsendungen zur Reparatur oder Bearbeitung müssen frei von infektiösen oder radioaktiven (oder anderen gefährdenden) Risiken sein. Eine entsprechende Bestätigung durch den Einsender muß der Sendung beigefügt sein. Fehlt eine Bestätigung können dem Einsender die anfallenden Kosten zur Beseitigung des Risikos bzw. der Dekontaminationin Rechnung gestellt werden.

11. Gültigkeit, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gesetze bleiben unberührt. Sollten einzelne Angaben dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so betrifft dies nicht die Gültigkeit im Gesamten oder einzelner wirksamer Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort ist Fernwald. Gerichtsstand ist Gießen, unabhängig des Rechtes von IBS am Standort des Kunden oder Vertragspartners Klage zu erheben.

12. Irrtümer und Änderungen sind durch IBS jederzeit vorbehalten

Stand 01.01.2006 INTEGRA Biosciences GmbH

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INTEGRA Biosciences GmbH
Ruhberg 4
D-35463 Fernwald

Tel.: 06404-809-0
Fax: 06404-809-251
E-Mail: info@integra-biosciences.de

Eingetragen beim: Amtsgericht Gießen, HRB 1011
USt. ID-Nr gem. §27a UStG: DE112634323
Geschäftsführer: Uwe Schäfer
Inhaltich Verantwortlicher gemäß §6 MDStV: Uwe Schäfer

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